Mitglieder werben und gewinnen

Als unser Mitglied kennen Sie die Vorteile der BKK Rieker • RICOSTA • Weisser am besten. Begeistern Sie auch andere von unserer BKK! Jeder, der ein neues BKK-Mitglied wirbt, erhält als Dankeschön eine Prämie von 25 Euro und nimmt auch an unserem attraktiven Gewinnspiel teil. Machen Sie daher mit bei unserer BKK-Aktion "Mitglieder werben und gewinnen". Wer selbst überzeugt ist, kann andere überzeugen.

Drei einfache Schritte zu Ihrer Pramie:

Schritt 1: Aufgrund Ihrer guten Erfahrungen empfehlen Sie als Mitglied der BKK RRW unsere Krankenkasse.

Schritt 2: Senden Sie uns das ausgefüllte Formular mit den Angaben zum neuen Mitglied zurück und wir senden die Aufnahmeunterlagen dann direkt an den Interessenten.

Schritt 3: Für jedes erfolgreich geworbene Mitglied erhalten Sie von uns als Dankeschön 25 Euro. Die Auszahlung der Prämie erfolgt circa sechs Wochen nach dem Eintrittsdatum des neuen Mitglieds. An unserem Gewinnspiel nehmen Sie automatisch teil.

Die Teilnahmebedingungen

Der Veranstalter des Gewinnspiels ist die BKK Rieker • RICOSTA • Weisser (BKK RRW). Teilnahmeberechtigt sind Mitglieder und Versicherte der BKK RRW, die ein neues Mitglied für die BKK RRW geworben haben.
Mitarbeiter der BKK RRW und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Für die Teilnahme muss der Vordruck "Mitglieder werben Mitglieder" vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein.
Wird der Geworbene mehrfach empfohlen, geht jene Empfehlung in die Verlosung, die als erste eingegangen ist. Eine Mehrfachteilnahme des Werbers am Gewinnspiel ist möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Teilnahmezeitraum endet am 30.09. eines jeden Jahres. Der Gewinner wird per Los ermittelt und benachrichtigt.
Die BKK RRW wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei gestellt. Die persönlichen Daten des Teilnehmers werden zur Abwicklung des Gewinnspiels elektronisch verarbeitet und bis auf Widerruf gespeichert. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nur statt, wenn es die Art des Gewinns oder die Gewinnübergabe erforderlich machen.