Beitragssätze
Beiträge 2022
Der allgemeine Beitragssatz gilt für alle Mitglieder mit Anspruch auf Krankengeld und für Rentner/Rentenantragsteller (Beitragszahlung aus Renten und Versorgungsbezügen). Der ermäßigte Beitragssatz gilt für Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld.
Krankenversicherung
allgemeiner Beitragssatz: 14,6 %
ermäßigter Beitragssatz: 14,0 %
für Vorsorgungsbezüge: 14,6 %
Zusatzbeitrag: 2,2 %
In der Pflegeversicherung beträgt der Beitragssatz 3,05 %. Mitglieder, die nach dem 31.12.1939 geboren sind und das 23. Lebensjahr vollendet haben zahlen einen Beitragszuschuss von 0,35 %, wenn sie keine Kinder haben. Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt dann 3,40 %.
Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung beträgt 2,40 % und in der Rentenversicherung sind Beiträge in Höhe von 18,60 % zu entrichten.
Pflegeversicherung
- Kinderlose, die das 23.Lebensjahr vollendet haben, müssen einen Beitragszuschlag von 0,35 % zahlen (§ 55, Abs. 3 SG B XI). Der Zuschlag wird ab dem Folgemonat nach dem Monat der Vollendung des 23. Lebensjahres erhoben.
- Den Zuschlag von 0,35 % tragen die kinderlosen Versicherten allein. Die Arbeitgeber oder andere Institutionen beteiligen sich an diesem Zuschlag nicht.
mit Kindern | ohne Kinder | |
Voller Beitragssatz | 3,05 % | 3,40 % (=3,05 % + 0,35 %) |
Beitragssatz bei anteiliger Beitragstragung (AN+AG) | Jeweils 1,525 % (=3,05 % : 2) | Anteil des Mitglieds 1,875 % (1,525 % + 0,35 %) |