Zahngesundheit und Zahnersatz

Mit Ihrer Gesundheitskarte können Sie sich selbst für einen zugelassenen Zahnarzt entscheiden. Alle Versicherten der BKK Rieker • RICOSTA • Weisser erhalten jedes Jahr kostenfrei eine Zahnsteinentfernung. Außerdem können alle Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zweimal jährlich und Erwachsene einmal jährlich zur zahnärztlichen Vorsorge gehen, denn die Zahngesundheit ist sehr wichtig.

Oftmals entstehen für zahnärztliche Behandlungen zusätzliche Kosten. Einfach und unkompliziert erhalten Sie von uns für bestimmte privat erbrachte Leistungen jährlich bis zu 500,00 € zurück!

Professionelle Zahnreinigung

Eine sorgfältige Mundhygiene kombiniert mit einem gesunden Lebensstil und den zahnärztlichen Vorsorgeleistungen bilden die Grundlagen für eine gute Mundhygiene. Das Risiko für eine Parodontitis (Zahnbetterkrankung) wird damit sehr stark reduziert. Dabei ist eine professionelle Zahnreinigung eine effektive Vorbeugung vor folgeschweren Zahnerkrankungen.

Bei den DentNet Zahnarztpraxen erhalten Sie zweimal jährlich eine p
rofessionelle Zahnreinigung und das kostenfrei. Finden Sie hier teilnehmende Praxen in Ihrer Nähe

Nimmt Ihre Zahnarztpraxis nicht am Zusatzprogramm DentNet teil, können wir einmal pro Kalenderjahr einen Zuschuss von bis zu 50,00 € für Ihre professionelle Zahnreinigung erstatten.

Wenn Zähne ersetzt werden müssen

Trotz der besten Pflege kann es dazu kommen, das ein Zahn oder mehrere Zähne teilweise oder ganz ersetzt werden müssen. Zahnkronen, Brücken und Implantate sind Möglichkeiten die der Zahnarzt dann mit Ihnen bespricht. Der medizinisch am besten für Sie geeignete Zahnersatz wird durch den Zahnarzt vor Beginn der Behandlung in einem Heil- und Kostenplan festgehalten. Mit diesem wird der Kostenzuschuss (sogenannte Festbetrag) bei uns beantragt.

Der Festzuschuss für Zahnersatz beträgt 60 %. Waren Sie in jedem der vergangenen 5 Jahre bei der zahnärztlichen Vorsorge, erhöht sich Ihr Zuschuss auf 70 %. Können Sie 10 Jahre Vorsorge nachweisen, erhöht sich Ihr Zuschuss auf insgesamt 75%. Der befundorientierte Festzuschuss gilt auch für den Zahnersatz, der auf einem Implantat aufgesetzt wird. Ein Zuschuss für die Kosten eines Zahnimplantats und einer Implantatoperation sind in der Regelversorgung nicht vorgesehen.

Erhöhter Festzuschuss

Die BKK Rieker • RICOSTA • Weisser zahlt für Versicherte, die ein geringes Einkommen haben, den maximalen Festzuschuss, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Dies gilt auch für Bezieher von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Die monatlichen (Familien-)Bruttoeinnahmen dürfen die Höchstbeträge nicht überschreiten. Dabei gelten im Jahr 2024 folgende Regelungen:

  • Für Alleinstehende beträgt der Höchstbetrag 1.414,00 Euro monatlich.
  • Mit einem Angehörigen beträgt der Höchstbetrag insgesamt 1.944,25 Euro monatlich.
  • Für jeden weiteren Angehörigen erhöht sich der Betrag von 1.944,25 Euro um jeweils weitere 353,50 Euro.

Gerne prüfen wir, ob Sie diese Voraussetzungen erfüllen.

Wir beantworten gerne Ihre Fragen

Damit Sie strahlend lächeln, bieten wir Ihnen ein besonderes Vorteilsprogramm. Bei teilnehmenden Zahnärzten können Sie die medizinisch notwendige Versorgung mit Zahnersatz (im Rahmen der Regelleistung) sogar ohne Zahlung eines Eigenanteils bekommen.