Transportkosten

Weil schnelle Hilfe manchmal wichtig ist übernehmen wir die Kosten, wenn Sie zum Beispiel im Notfall einen Rettungswagen brauchen oder für eine Behandlung ins Krankenhaus gebracht werden müssen.

Ihr Eigenanteil
Der Eigenanteil an den Fahr- und Transportkosten beträgt 10%, mindestens jedoch 5,00 € und höchstens 10,00 € pro Fahrt. Sofern die Fahrt der medizinischen Rehabilitation dient, entfällt diese Zuzahlung. Sie können sich von den Zuzahlungen befreien lassen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Zuzahlungsbefreiung

Zwingende medizinische Gründe

Bei zwingenden medizinischen Gründen wie Dialyse oder Strahlen- und Chemotherapie gelten Ausnahmeregelungen. Diese geben uns die Möglichkeit, ambulante Fahrkosten auch für Schwerbehinderte mit der Einstufung „aG“, „BI“ oder „H“ zu übernehmen. Für Versicherte mit einem Pflegegrad 3 bis 5 sind übernehmen wir ebenfalls die Kosten für erforderliche Transporte zu einer ambluanten Behandlung.

Den Bedingungen der Ausnahmeregelung entsprechend, müssen wir die Kostenübernahme vorher prüfen und genehmigen.