Terminservicestelle - Vermittlung von Arztterminen

116 117 - die Elfen helfen
Die Terminservicestelle vereinbart für Sie - unter bestimmten Voraussetzungen - Termine bei Ärzten oder Psychotherapeuten.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Sie sind gesetzlich krankenversichert?
  • Es besteht kein akuter Notfall, der noch heute einer Behandlung bedarf?
  • Die Terminservicestelle vermittelt Termine bei

    1. Fachärzten: Überweisung erforderlich - Ausnahme: Für Termine bei Augenärzten und Gynäkologen ist keine Überweisung erforderlich.
    2. Psychotherapeuten: Termine zur psychotherapeutischen Sprechstunde ohne Überweisung; Termine zur Akutbehandlung oder probatorischen Sitzung nur, wenn ein Psychotherapeut in der Sprechstunde auf dem Formular PTV11 Behandlungsbedarf attestiert hat.
    3. Hausärzten sowie Kinder- und Jugendärzten: keine Überweisung erforderlich, auch Termine für Kinder-Früh­erkennungs­untersuchungen ("U-Untersuchungen").