116 117 - die Elfen helfen
Die Terminservicestelle vereinbart für Sie - unter bestimmten Voraussetzungen - Termine bei Ärzten oder Psychotherapeuten.
Was sind die Voraussetzungen?
- Sie sind gesetzlich krankenversichert?
- Es besteht kein akuter Notfall, der noch heute einer Behandlung bedarf?
- Die Terminservicestelle vermittelt Termine bei
- Fachärzten: Überweisung erforderlich - Ausnahme: Für Termine bei Augenärzten und Gynäkologen ist keine Überweisung erforderlich.
- Psychotherapeuten: Termine zur psychotherapeutischen Sprechstunde ohne Überweisung; Termine zur Akutbehandlung oder probatorischen Sitzung nur, wenn ein Psychotherapeut in der Sprechstunde auf dem Formular PTV11 Behandlungsbedarf attestiert hat.
- Hausärzten sowie Kinder- und Jugendärzten: keine Überweisung erforderlich, auch Termine für Kinder-Früherkennungsuntersuchungen ("U-Untersuchungen").