Monatliche Ansprüche
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Erläuterungen
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131,00 EUR Entlastungsbetrag
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Mit diesem Betrag können im Rahmen der Kostenerstattung z.B. Betreuungsleistungen durch einen Pflegedienst, Restkosten der Tages- und Kurzzeitpflege (z.B. für Unterkunft u. Verpflegung) oder Unterstützungsleistungen im Alltag finanziert werden. Nicht verbrauchte Ansprüche werden angespart. Achtung: Am 30.06. des Folgejahres verfallen die Ansprüche aus dem Vorjahr!
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990,00 EUR Pflegegeld
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Pflegegeld wird gezahlt, wenn die Pflege z.B. durch Angehörige selbst sichergestellt wird. Das Pflegegeld kann aber auch mit der Sachleistung kombiniert werden (vgl. Kombinationsleistung).
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2.299,00 EUR Pflegesachleistung
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Die Sachleistung wird von Pflegediensten (caritative Einrichtungen oder auch privatwirtschaftliche Einrichtungen) erbracht. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse.
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ggf. bis zu 919,60 EUR niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen
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Es besteht auch Anspruch auf Unterstützungsleistungen im Alltag - sie dienen der Deckung des Bedarfs an Unterstützung im Haushalt z.B. bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Sie tragen dazu bei, Angehörige in ihrer Eigenschaft als Pflegende zu entlasten. Wer entsprechende Entlastungsleistungen erbringen darf, entscheidet das jeweilige Bundesland. Bis zu 40 % der Sachleistungen können in Form von Unterstützungsleistungen im Alltag beansprucht werden, sofern ein entsprechender Sachleistungs-Restbetrag noch offen ist. Die Inanspruchnahme dieser Leistung ist unabhängig vom Budget nach § 45b SGB XI möglich. Kosten der Unterstützungsleistungen im Alltag können unmittelbar aus den 40 % der Sachleistung finanziert werden.
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Kombinationsleistung
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Falls die Sachleistung zusammen mit den niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsleistungen nicht voll ausgeschöpft wird, besteht ein Anspruch auf ein anteiliges Pflegegeld. Der Anteil berechnet sich nach dem Verhältnis zwischen dem jeweiligen Höchstbetrag der Sachleistung und dem tatsächlich in Anspruch genommenen Betrag, z.B.: 65 % beanspruchte Sachleistung = 1.494,35 EUR / Rest = 35 % verbleibendes Pflegegeld = 346,50 EUR /
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2.085,00 EUR Tagespflege
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Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen sowie vertraglich vereinbarte Fahrtkosten. Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind ebenso wie die Investitionskosten selbst zu tragen. Der Eigenanteil kann jedoch im Rahmen des Anspruchs auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen erstattet werden.
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42,00 EUR für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
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Zu den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln zählen Saugende Bettschutzeinlagen – Einmalgebrauch, Fingerlinge, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Schutzschürzen – Einmalgebrauch, Schutzschürzen – wiederverwendbar, Händedesinfektionsmittel und Flächendesinfektionsmittel.
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224,00 EUR Wohngruppenzuschlag
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Ein Anspruch auf diesen Zuschlag besteht, wenn Sie mit mindestens zwei und höchstens elf weiteren Personen in einer ambulant betreuten Wohngruppe in einer gemeinsamen Wohnung zum Zweck der gemeinschaftlich organisierten pflegerischen Versorgung leben, und davon mindestens zwei weitere Personen pflegebedürftig sind.
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