Monatliche Ansprüche
Monatliche Ansprüche | Erläuterungen |
131,00 EUR Entlastungsbetrag | Mit diesem Betrag können im Rahmen der Kostenerstattung z.B. Betreuungsleistungen durch einen Pflegedienst, Restkosten der Tages- und Kurzzeitpflege (z.B. für Unterkunft u. Verpflegung) oder Unterstützungsleistungen im Alltag finanziert werden. Nicht verbrauchte Ansprüche werden angespart. Achtung: Am 30.06. des Folgejahres verfallen die Ansprüche aus dem Vorjahr! |
Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld | |
Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegesachleistung | Sie können Leistungen des Pflegedienstes im Rahmen der Kostenerstattung aus dem Entlastungsbetrag ersetzt bekommen. |
Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Tages- und Nachtpflege. | Sie können Leistungen der Tages- und Nachtpflege im Rahmen der Kostenerstattung aus dem Entlastungsbetrag ersetzt bekommen. |
42,00 EUR für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel | Zu den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln zählen Saugende Bettschutzeinlagen – Einmalgebrauch, Fingerlinge, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Schutzschürzen – Einmalgebrauch, Schutzschürzen – wiederverwendbar, Händedesinfektionsmittel und Flächendesinfektionsmittel. |
224,00 EUR Wohngruppenzuschlag | Ein Anspruch auf diesen Zuschlag besteht, wenn Sie mit mindestens zwei und höchstens elf weiteren Personen in einer ambulant betreuten Wohngruppe in einer gemeinsamen Wohnung zum Zweck der gemeinschaftlich organisierten pflegerischen Versorgung leben, und davon mindestens zwei weitere Personen pflegebedürftig sind. |
Jährliche Ansprüche
Jährliche Ansprüche | Erläuterungen |
Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Verhinderungspflege. | |
Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Kurzzeitpflege. | Sie können Leistungen der Kurzzeitpflege im Rahmen der Kostenerstattung aus dem Entlastungsbetrag ersetzt bekommen. |
Sonstige Ansprüche
Sonstige Ansprüche | Erläuterungen |
Bei Bedarf 4.180,00 EUR für Wohnumfeldverbesserungen | Die Pflegekassen können Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird. Zu solchen Maßnahmen gehören z.B. Badumbauten, Treppenlifter oder auch ein Umzug in eine andere Wohnung. |
Stationäre Leistungen
Stationäre Leistungen | Erläuterungen |
131,00 EUR bei stationärer Pflege | Die Pflegekassen übernehmen die pflegebedingten Aufwendungen, die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege und der sozialen Betreuung in pauschalierter Form. |