Die Pflegeversicherung ab Januar 2025
Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung wird mit Beginn des Jahres 2025 um 0,2 Prozentpunkte angehoben. Damit beträgt der Beitragssatz bundeseinheitlich 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen.
Bereits Anfang 2024 brachte das jüngst verabschiedete Pflegegesetz einige Änderungen mit sich – das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen stiegen jeweils um 4,5 Prozent. Außerdem ist der Zugang zum Pflegeunterstützungsgeld seither einfacher: Anstatt einmal pro Pflegefall können pflegende Angehörige nun jedes Jahr darauf zurückgreifen.
Auch im Jahr 2025 gibt es für Pflegebedürftige einige Änderungen. Ab Januar 2025 gibt es mehr Budget für Pflegeleistungen – viele davon erhöhen sich um 4,5 Prozent. Zudem steht Mitte des Jahres das lang erwartete Entlastungsbudget auf dem Plan, das einen gemeinsamen Topf für die Kurzzeitpflege und die Verhinderungspflege vorsieht.
Unser Tipp: Beschäftigen Sie sich mit den Möglichkeiten einer DiPA
Digitale Pflegeanwendungen, kurz DiPA, sollen sowohl Pflegebedürftigen als auch pflegenden Angehörigen den Pflegealltag erleichtern. Dabei handelt es sich um Apps oder Webanwendungen, die beispielsweise das Gedächtnis von Personen mit Demenz trainieren oder Übungen zur Reduzierung des Sturzrisikos bereitstellen. Um Pflegebedürftige in die Nutzung einzuweisen, zum Beispiel durch einen ambulanten Pflegedienst, gibt es die ergänzenden Unterstützungsleistungen, kurz eUL. Diese werden im Jahr 2025 erhöht, und zwar von 50 auf 53 Euro pro Monat.