Zuzahlungsbefreiung

Ab dem 18. Lebensjahr ist für alle medizinischen Leistungen eine Zuzahlung zu zahlen. Damit Ihr Geldbeutel nicht überstrapaziert wird, wurden entsprechende Höchstgrenzen, die sogenannten Belastungsobergrenzen, festgelegt. So darf die Eigenbeteiligung der Versicherten pro Kalenderjahr nicht höher sein als 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen.

Chronisch Kranke

Für chronisch Kranke, die eine ständige Behandlung benötigen, gilt eine Obergrenze von 1 % der Bruttoeinnahmen.

Als chronisch krank gelten Versicherte, die sich aufgrund einer Erkrankung in Dauerbehandlung begeben müssen und

 

  • die Pflegestufe II oder III haben oder
  • unter einer mindestens 60-prozentige Behinderung leiden oder
  • mit deutlich verkürzter Lebensdauer, akuter Lebensgefahr oder erheblichem Verlust an Lebensqualität rechnen müssten, wenn eine dauerhafte Behandlung ausbleibt.

Für Familien

Bei Familien werden die geleisteten Eigenbeteiligungen und die Bruttoeinnahmen der ganzen Familie im gemeinsamen Haushalt zusammengerechnet. Bei der Ermittlung des Familieneinkommens werden besondere Freibeträge bei der Berechnung von den Familieneinnahmen abgezogen.

Unser Tipp

Ihren Antrag auf Befreiung von der Zuzahlungspflicht können Sie gerne bei uns anfordern.
Im Anschluss können Sie den Antrag zusammen mit Ihren Belegen über die geleisteten Zuzahlungen bei uns einreichen. Zu viel gezahlte Beträge erstatten wir Ihnen zurück.