Arzneimittel

Die BKK Rieker • RICOSTA • Weisser übernimmt die Kosten für Ihre verordnungspflichtigen Arznei- und Verbandmittel. Dabei wird der tatsächliche Abgabepreis eines Medikaments zu Grunde gelegt, sofern dieser innerhalb der gesetzlichen Festbetragshöhe liegt.

Wenn der Preis des Medikaments oder Verbandsmittels diesen Maximalbetrag überschreitet, fallen zusätzliche Kosten für Sie an. In solch einem Ausnahmefall wird Ihr Arzt Sie frühzeitig darauf hinweisen bzw. Ihr Apotheker Sie beraten.

Die Zuzahlung
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren zahlen keine Zuzahlung in der Apotheke. Ab 18 Jahren beträgt die Zuzahlung für Arzneimittel 10 % des Abgabepreises, mindestens jedoch 5,00 Euro und höchstens 10,00 Euro.
Sollte das Arznei- oder Verbandsmittel weniger als 5,00 € kosten, ist dieser geringere Betrag die gesetzliche Zuzahlung. Außerdem bietet die BKK Rieker • RICOSTA • Weisse allen Versicherten auch einige Arzneimittel an, bei denen die Zuzahlung entfällt.

Gerne prüfen wir, ob Sie sich von der Zuzahlungspflicht befreien lassen können und erstatten Ihnen zu viel geleistete Beträge zurück.

Zuzahlungsbefreiung