Kieferorthopädische Behandlung

Kinder können durch Kiefer- oder Zahnfehlstellungne erhebliche Probleme beim Kauen, Beißen, Sprechen oder sogar beim Atmen haben. Es ist wichtig, dass frühzeitig eine geeignete Behandlung erfolgt. Bitte lassen Sie durch einen Kieferorthopäden die Zahnstellung Ihres Kindes prüfen, wenn Sie und auch der behandelnde Zahnarzt Handlungsbedarf sieht. Im Anschluss wird die Schwere der Einschränkungen bestimmt und der Kieferorthopäde teilt Ihnen mit, ob eine kieferorthopädische Behandlung erforderlich ist und wann damit begonnen werden sollte.Dazu erstellt er einen Behandlungsplan und reicht diesen zur Genehmigung bei uns ein.

Die BKK Rieker • RICOSTA • Weisser übernimmt für Versicherte unter 18 Jahren einen Kostenanteil von 80 % an der kieferorthopädischen Behandlung. Es handelt sich um eine aufwändige Behandlung, die meist über mehrere Jahre andauert. Wenn die Behandlung vollständig abgeschlossen ist, erhalten Sie Ihren bezahlten Anteil von insgesamt 20 % der Gesamtkosten wieder von uns zurück.

Das übernehmen wir für Sie

Damit wir schnell und unkompliziert Ihren Anteil an den Kosten der kieferorthopädischen Behandlung erstatten können, reichen Sie uns bitte folgende Unterlagen ein:

  • die Erklärung des Kieferorthopäden über den Abschluss der Behandlung
  • alle Einzelrechnungen, die Sie bezahlt haben

Wir berechnen die Gesamterstattung und überweisen Ihnen die Summe auf Ihr angegebenes Konto zurück.