Heil- und Hilfsmittel

Damit Sie schnell wieder auf die Beine kommen und oder tägliche Hilfe im Alltag erhalten übernehmen wir für Sie die vorgegebenen Vertragssätze und Festbeträge für Heil- und Hilfsmittel.

Massagen, Krankengymnastik und Sprachtherapie sind Beispiele für Heilmittel und können vom Haus- oder Facharzt verordnet werden. Dabei beträgt die Zuzahlung 10 % der Gesamtkosten sowie 10,00 € für jede ärztliche Verordnung.

Zu den Hilfsmitteln zählen z. B. Rollstühle, Prothesen und Hörgeräte. Dabei beträgt die Zuzahlung 10 % der Gesamtkosten und ist begrenzt auf mindestens 5,00 € und maximal 10,00 €. Sollte das Hilfsmittels weniger als 5,00 € kosten, ist dieser geringere Betrag die gesetzliche Zuzahlung. Außerdem gibt es Hilfsmittel, die für den Verbrauch bestimmt sind (z. B. Windeln). Hier ist die Zuzahlung auf 10,00 € im Monat begrenzt.

Gerne prüfen wir, ob Sie sich von der Zuzahlungspflicht befreien lassen können und erstatten Ihnen zu viel geleistete Beträge zurück.