Auslandskrankenversicherung

Damit der Urlaub nicht ins Wasser fällt, ist es wichtig einen passenden Auslandsreiseschutz zu haben. Auf der Rückseite Ihrer elektronischen Gesundheitskarte befindet sich die europäische Krankenversicherungskarte „EHIC".

Damit der Urlaub nicht ins Wasser fällt

Für eine optimale Versorgung auch im Ausland sollten Sie Ihre "EHIC" im Urlaub beim Arzt vorlegen. Die Behandlungskosten für die dringend erforderlichen medizinischen Leistungen kann der Arzt dann direkt mit uns abrechnen.


Aufgepasst bei der Wahl des Arztes
In vielen Situationen wird man im Urlaub zu einem Privatarzt geschickt. Dieser akzeptiert die "EHIC" nicht und stellt eine Rechnung aus. Die Kosten müssen direkt aus der eigenen Tasche bezahlt werden.

Die "EHIC" gilt in den Ländern der Europäischen Union (EU):

  • Belgien, Bulgarien
  • Dänemark
  • Estland
  • Finnland, Frankreich
  • Griechenland, Großbritannien/Nordirland
  • Irland, Italien
  • Kroatien
  • Lettland, Litauen, Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Österreich
  • Polen, Portugal
  • Rumänien
  • Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien
  • Tschechische Republik
  • Ungarn und Zypern (griech. Teil).

Außerdem gilt sie in Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes und in der Schweiz:

  • Island
  • Liechtenstein
  • Norwegen
  • Schweiz

Für Krankheiten, die nicht bereits bei der Einreise bestanden haben, wird die "EHIC" auch in den folgenden Ländern akzeptiert:

  • Mazedonien
  • Montenegro
  • Serbien

Für die Abkommensstaaten

Für folgende Staaten können Sie spezielle Vordrucke bei uns anfordern.

  • Bosnien-Herzegowina (Förderationsgebiet)
  • Bosnien-Herzegowina (Republik Srpska)
  • Tunesien
  • Türkei

Wir empfehlen eine zusätzliche private Auslandsreisekrankenversicherung

Schließen Sie vor einer Auslandsreise eine ergänzende private Auslandskrankenversicherung ab. Insbesondere für einen Rücktransport ins Heimatland entstehen sehr hohe Kosten, die eine private Auslandskrankenversicherung übernimmt.

Die private Zusatzversicherung deckt insbesondere auch die anfallenden Kosten, die für eine medizinische Behandlung notwendig werden in einem Land ohne Sozial-versicherungsabkommen (z. B. Länder in Nord-und Südamerika, Asien oder Afrika) ab. In diesen Ländern wird die "EHIC" nicht akzeptiert.

Schließen Sie Ihre Zusatzversicherung online ab