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Die BKK Rieker • Ricosta • Weisser übernimmt die Kosten für folgende, nicht in der Richtlinie nach § 92 Abs. 1 Nr. 15 SGB V bzw. darüber hinausgehend aufgeführten Schutzimpfungen in voller Höhe: - FSME
- Hepatitis A und B
- Influenza
- HPV bis 25 Jahre
Darüber hinaus übernehmen wir die Kosten auch für Schutzimpfungen, die wegen eines erhöhten Gesundheitsrisikos aufgrund eines nicht beruflich bedingten Auslandsaufenthaltes indiziert sind, in voller Höhe, wenn diese von der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut empfohlen werden. Wissenswertes zum Thema „Impfungen und Urlaub“: INFOMED Telefonische Impfberatung Umfassende Info-Datenbank zu Urlaubszielen weltweit
Nicht übernommen werden die Kosten nur, falls Ihr Arbeitgeber die Impfung unentgeltlich anbietet oder die Durchführung der Impfung in die Zuständigkeit des Arbeitgebers fällt. |